Rodensteinstraße 13
64625 Bensheim
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Mobil: 015201-741 868

Steuernummer: 05 887 08794
USt-IdNr.: DE 232422773
Geschäftsinhaber: Werner Grollmuss
Gewerbeerlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung durch den Landrat Kreis Bergstraße 64646 Heppenheim, Gräffstr. 5 Verbraucherinformationen: Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr
AGB. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Angaben beruhen auf Angaben des Verkäufers/Vermieters. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Gibt der Auftraggeber diese ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatzleistung mindestens in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision. Die Firma G&M Immobilien ist berechtigt, für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision zu zahlen. Sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist, zahlt Bei Abschluss eines Kaufvertrages zahlt der Käufer/Verkäufer an uns eine Provision von 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von dem erzielten Vertragswert und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Bei Abschluss eines Gewerbe-Kaufvertrages hat der Käufer eine Provision von 5,95% inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von dem erziehlten Vertragsert und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen uns zu zahlen. Bei Abschluss eines Wohn-Mietvertrages hat der Auftraggeber(Vermieter oder Mieter) eine Provision von 2,38 Monatsmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Bei Abschluss eines Gewerbe-Mietvertrages hat der Auftraggeber(Vermieter oder Mieter)eine Provision von 3,57 Monatsmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Bedingungen. Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Nebenabreden, auch die unserer Mitarbeiter, haben keine Gültigkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Fälle ist Bensheim. § 3 Verbot der Weitergabe von Daten Sämtliche Informationen einschließlich aller Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektdaten und Nachweise ohne schriftliche Zustimmung des Maklers, die zuvor eingeholt werden muss, an dritte weiterzugeben. Gibt der Kunde vertrauliche Angebotsdaten, insbesondere über ihm angebotene Kaufobjekte oder über Verkaufsinteressenten, an Dritte weiter, so verstößt er gegen seine Vertragspflichten und macht sich pauschal schadensersatzpflichtig in Höhe der vereinbarten Provision, wenn es aufgrund der Weitergabe zu einem Vertragsabschluß kommt. § 4 Haftungsausschluss für übermittelte Daten für inhaltliche Richtigkeit Die dem Kunden übermittelten Informationen sind dem Makler vom Auftraggeber, zum Teil aber auch von anderen Parteien oder Behörden, zur Verfügung gestellt worden. Der Makler weist darauf hin, dass für inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten des Kaufobjekts nicht gehaftet werden kann. Der Kunde verpflichtet sich, ihm bereits vorher bekannte Angaben des Maklers über ein Auftragsobjekt unverzüglich zurückzuweisen und dem Makler mitzuteilen, wie und wann er die Kenntnis vorher erlangt hat. Der Makler hat dem Kunden alle Informationen zu geben, die für seine Entscheidung über den Abschluss des Vertrages von Bedeutung sein können, ist aber nicht verpflichtet, zur Erlangung von Informationen besondere Nachforschungen anzustellen. §5 Sofortige Vollstreckbarkeit Kommt es zum Vertragsabschluss, hat der Makler Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf die Abschrift der Kaufvertragsurkunde bzw. sonstiger Vertragsurkunden. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall eines Abschlusses eines Kaufvertrages, in den Kaufvertrag eine Klausel des Inhalts aufzunehmen, dass der Kunde sich in Höhe der Provision im notariellen Kaufvertrag der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen zugunsten des Maklers in nämlicher Höhe verpflichtet. Etwaige sonstige Abreden oder Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Nebenbestimmungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftformerfordernisse oder ein Verzicht darauf bedarf seinerseits der Schriftform. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. § 8 Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Bensheim Obige Bedingungen gelten auch für mündlich erfolgte Angebote. |
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